Der große Saal, die Küche sowie die sanitären Einrichtungen des Gemeindehauses stehen zur Verfügung:
- Für die Nutzung des Gemeindehauses gibt es einen Terminplan im Evangelischen Gemeindebüro. Neue Termine sind dort anzufragen.
- Anmeldungen sollten zwei Wochen vor dem Nutzungstermin eingegangen sein (Ausnahme: Trauerkaffee).
- Die Schlüssel zu den Räumlichkeiten werden frühestens einen Tag vor der Nutzung im Gemeindebüro übergeben.
- Für die Beseitigung der Abfälle haben die Mietenden selbst zu sorgen.
- Die Mietenden übernehmen das Aufstellen und das Abräumen von Stühlen und Tischen im Saal.
- Nach Benutzung sollten die Parkettböden besenrein und die übrigen Böden nass gereinigt werden.
- Die Fenster und Außentüren sind nach der Veranstaltung zu verschließen.
Die Nutzung der Spülmaschine und anderer Küchengeräte sollte fachgerecht geschehen. - In allen Räumen des Gemeindehauses ist das Rauchen strikt untersagt.
Zur Miete der Gemeinderäume fallen folgende Gebühren an:
- Für den großen Saal, Foyer und Küche (pro Tag)…………………… 130,–€
- Für den großen Saal, Foyer und Küche bis 6 Std……………………. 70,–€
(z. B. Trauergemeinde) - Für den kleinen Saal, Foyer und Küche………………………………….…… 70,–€
- Bei Verzicht auf die Küchenbenutzung ermäßigen sich
die Preise pro Tag um jeweils ………………………..……………………..…… 15,–€ - Für Strom- und Wasserverbrauch gilt eine Pauschale ……………. 30,–€
- Die Pauschale für Heizung beträgt …………………………………………..…40, –€
- Geschirr – je Gedeck ……………………………………………………….……….……..-,50€
- Tischdeckenbenutzung inkl. Reinigung (pro Stück) ……………..……4,— €
- Benutzung Küchenhandtücher inkl. Reinigung (pro Stück) ……… 1,— €
Bei regelmäßiger wöchentlichen Benutzung beträgt die monatliche Miete:
- ohne Küche ……………………………………………………………………….……..…… 55,–€
Stornogebühr nach einer verbindlichen Reservierung.…………………15,–€
Die evangelische Kirchengemeinde Petterweil, wird von jeglicher Haftung für Schäden jeder Art freigestellt, die den Mietenden und ihren Gästen aus der Benutzung des Gemeindehauses und der dazugehörigen Einrichtung entstehen. Die Mietenden haben selbst für die erforderliche Haftpflichtversicherung zu sorgen.
Die Mietenden kommen für alle Schäden auf,die nicht im Rahmen der Haftpflichtversicherung gedeckt sind.
Das Gemeindehaus steht in einem dicht besiedelten Wohngebiet, so ist besondere Sorge zu tragen, dass die Lärmbelästigung auf ein Mindestmaß beschränkt bleibt, vor allem Musik.
Ab 22:00 Uhr ist nur noch Zimmerlautstärke zulässig und die Fenster und Türen sind geschlossen zu halten.
Ab 24:00 Uhr ist Musik gänzlich untersagt.