Pfarrer-Flick-Stiftung

Pfarrer Heinrich Christian Flick wurde am 26. April 1790 in Petterweil geboren. 1812 übernahm er die dortige Pfarrstelle. Europa war in Aufruhr, die Zeiten waren schwierig. Große Entbehrungen in der Bevölkerung, Inflation, Kriegssteuern brachten viele kaum zu bewältigende Probleme in seine Gemeinde. Flick hatte alle Hände voll zu tun.

Seine Liebe galt seinem Heimatort Petterweil und den Menschen, die darin wohnten und hauptsächlich in der Landwirtschaft arbeiteten. Seine Liebe bewegte ihn, sich auch um ökologische Zusammenhänge und um die Absicherung der Landwirte bei Ernteausfällen zu kümmern. Darüber hinaus entsprang seinem Herzen die Vision eines geeinten Deutschlands, in dem jeder Bürger, wer er auch sei, in Freiheit und ohne Bevormundung sein Leben gestalten kann. In der heutigen Zeit wäre Pfr. Flick in diesem Sinn ein engagierter Europäer gewesen. Seinerzeit nahm Pfr. Flick dafür Maßregelungen, Gefangenschaft und Berufsverbot in Kauf und arbeitete danach als Landwirt. Ungefähr drei Jahre vor seinem Tod rief Flick eine Stiftung ins Leben, die sich um sozial schwache, arme und alte Menschen in Petterweil kümmern sollte. Haus, Grundstück und sein ganzes Vermögen gingen in die Stiftung ein, auch ein Vermächtnis der Liebe zu seiner früh verstorbenen Frau. Da es zu dieser Zeit noch keine staatlichen Fürsorgesysteme gab, war er hier seiner Zeit um einiges voraus.

In der Satzung zu seiner Stiftung bestimmte er:
An den Wohlthaten der hier in Rede stehenden Stiftung haben sämmtliche Petterweiler Ortseinwohner, je nach Bedürfniß, Antheil; und es soll, ohne Unterschied der Religion oder Confession, da zunächst Hülfe geleistet werden, wo solche am dringendsten ist: bei gleichem Be­dürfnisse dagegen sollen evangelische Christen gegenüber den nicht evengelischen sowie fromme Christen gegenüber den Nichtchristen vorzugsweise berücksichtigt werden.

Auch zufällig oder zeitweise in Petterweil sich-aufhaltende Orts­fremde, deßgleichen daselbst erkrankte oder verunglückte mittellose Reisende sind von den fraglichen Hülfeleistungen nicht ausgeschlossen.

Nach einer Zeit der Untätigkeit wurde die Stiftung 2007 wiederbelebt (mit einem verbliebenen Stiftungskapital von 21.000 euro) und erfüllt heute den diakonischen Auftrag der Kirchengemeinde Petterweil. Das Stiftungskapital ist fest angelegt und darf nicht in die alltägliche Arbeit der Stiftung einfließen. Lediglich die jährlich anfallenden Zinsen werden für Hilfeleistungen in Petterweil eingesetzt. Ebenso die Spendengelder. Die Stiftung (heute  „ Pfr. Flick’sche Stiftung“ genannt) ist eine unselbständige Stiftung kirchlichen Rechts, die Stiftungsaufsicht liegt bei derEKHN in  Darmstadt; vertretungsberechtigtes Organ ist der Kirchenvorstand Petterweil, die Aufgaben werden von einem durch den KV gewählten Kuratorium wahrgenommen.

Geschichtliches:

Errichtet: Die Stiftung wurde am 11. April 1866 errichtet.

Stifter: Stifter ist der ehemalige (wegen der Unterstützung der Freiheitsbewegung 1835 verhaftete und 1839 aus dem Pfarrdienst entlassene) evangelische Pfarrer von Petterweil Heinrich Christian Flick.

Statuten: In den Statuten der Stiftungsurkunde der Armen-Krankenstiftung für Petterweil heißt es u. a.: Art. 2 Das besehende Stiftungsvermögen steht unter der Oberaufsicht der höheren Verwaltungsbehörde und mit wird mit entscheidender Stimme von Seiten des jetzigen evangelischen geistlichen oder dessen Stellvertreter des evangelischen Kirchenvorstandes zu Petterweil nach Maßgabe nachfolgender Bestimmungen verwaltet.

Stiftungskapital: Im Jahre 1866: 500 Gulden in Form einer 4% Herzog-Nassausischen Partial-Obligation.

Rechtsform: Kirchliche Stiftung des öffentlichen Rechts.

Verwaltung: Durch Pfarrer und Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Petterweil

Sitz: Karben-Petterweil

Zweck: Wohlfahrtswesen. Zielgruppe sind arme Kranke zu Petterweil, denen „je nach Bedürfnisse Linderung ihrer Leiden und Erquickung zuteil werden soll, durch menschliche Zuwendung, durch Obdach, Lagerung, Heizung, Nahrung und Pflege“, wie es in den Statuten von 1866 heißt.

Heute:

Die Stiftung kann: Rezepte und Praxisgebühren übernehmen

Zuschüsse gewähren zu: Medizinischen Hilfsmittel (z.B. Brillen, Prothesen usw.) ; Haushaltshilfe ; Schulessen ; Nahrungsmittel ; Kleidung und Körperpflege ; Krankenfahrten

Auch andere Hilfeleistungen sind denkbar.

Bitte sprechen sie Pfarrer Neugber an, persönlich oder unter seiner Telefon-Nummer 1087, oder einen andere Person aus dem Kirchenvorstand.

Ihre Anfrage sowie die geleistete Hilfe werden strengstens vertraulich behandelt. Unter Umständen müssen wir Einzelheiten ihrer finanziellen Mittel erfragen – wir bitten um Verständnis.

Wir arbeiten zusammen mit den nachstehenden sozialen Werken, deren Mitarbeiter Ihnen ebenso streng vertraulich gerne helfen, Kontakt mit uns aufzunehmen oder Ihr Hilfegesuch an uns weiter zu leiten.